Liquidation von Autowracks

Neben dem Aufkauf und der Verarbeitung von Metallabfällen beschäftigt sich unsere Gesellschaft ebenfalls mit der ökologischen Liquidation von Autowracks. Die Liquidation führen wir an unseren spezialisierten Arbeitsstätten in Brünn und České Budějovice durch.

Für die bürgerliche Öffentlichkeit und Firmen gilt das Gesetz Nr. 185/2001 Gbl. über Abfälle, in der Fassung späterer Vorschriften. Nach diesem Gesetz kann ein Kraftwagen aus der Evidenz der Kraftfahrzeuge nur in dem Fall abgemeldet werden, wenn ein Protokoll über die Übernahme des Kraftwagens zur ökologischen Liquidation ausgestellt worden ist.

Unsere Firma ist nach dem Abfallgesetz berechtigt zum Betrieb von Einrichtungen zur Annahme, zum Aufkauf und zur ökologischen Entsorgung von Autowracks einschließlich der Ausstellung von Protokollen über die ökologische Entsorgung.

Kontakte: Autowracks

Petr Pavelka
mobil: +420 724 510 560
tel.: +420 547 135 719
pavelka@remet.net

Was ist für die Ausstellung einer Bestätigung von der Übernahme des Autowracks in die Anlage für das Sammeln von Autowracks notwendig?

  • physische Anwesenheit des Kraftfahrzeugs – kann persönlich hergefahren werden, oder mit Hilfe unseres Abschleppdienstes,
  • Identitätsausweis (Personalausweis, Reisepass). Wenn sich der im Fahrzeugbrief eingetragene Besitzer nicht einfinden kann, ist es notwendig, dass eine ermächtigte Person eine Vollmacht hat (muss nicht notariell beglaubigt sein). Handelt es sich um ein Fahrzeug aus einer Erbschaft, wird ein Protokoll vom Erbschaftsverfahren beigelegt.
  • großer Fahrzeugbrief,
  • ist eine juristische Person Besitzer des Autowracks, so muss ein gültiger Handelsregisterauszug oder ein Gewerbeschein beigelegt werden – es ist immer notwendig, dass eine berechtigte Person oder eine Person mit einer Vollmacht handelt.